Ausbruch der Fischseuche IHN

Von RedaktionRullstorf|Juni 29, 2021|Verwaltung

Aufgrund des Ausbruches einer Fischseuche (Infektiöse hämatopoetische Nekrose [IHN]) in einem Aquakulturbetrieb muss eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet werden.

Alle Fischhalter in dem Sperr- und Überwachungsgebiet haben unverzüglich ihre Fischhaltungen beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Lüneburg anzuzeigen.

Bitte beachten Sie die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg vom 24.06.2021, die am 27.06.2021 in Kraft getreten ist.