RROP 2025: Sandabbau
Auf der Ratssitzung am 12.04.2023 wurde beschlossen, zum RROP 2025 die nachstehende auszugsweise Stellungnahme zu den Sandabbauvorrangflächen im Gemeindegebiet abzugeben. Die komplette Stellungnahme soll am Montag an den Landkreis Lüneburg verschickt werden.
„Die Gemeinde Rullstorf begrüßt prinzipiell die Neuaufstellung eines neuen regionalen Raumordnungsprogramms als Grundlage für die Koordinierung raumbedeutsamer Fachplanungen und -maßnahmen. Dennoch gibt es einige Punkte in dem vorliegenden Entwurf, die wir kritisch sehen und zu denen wir im Einzelnen daher Stellung nehmen wollen.
1.
Im Kapitel 3 „Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumfunktionen und Freiraumnutzungen“, Unterpunkt 3.2.2 „Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung“, Ziffer 3.2.2.02, geht es um die Rohstoffsicherung des Rohstoffs Sand. Die Gemeinde Rullstorf ist im Südwesten und im Osten mit jeweils einem Vorranggebiet betroffen. Das Vorranggebiet S 33 im Südwesten hat eine Größe von ca. 60 ha, das Vorranggebiet S 35 eine Größe von ca. 12,5 ha.
In Summe kritisieren wir die Ausweisung dieser beiden Gebiete, da im Entwurf des RROP der gutachterlich ermittelte Bedarf bis 2050 um den Faktor 3,45 überdeckt wird. Auch das LBEG Hannover empfiehlt als Mindestempfehlung lediglich einen Faktor von 3,0 bei der Überausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den Rohstoffabbau. Eine derart hohe Überdeckung des Bedarfs erachten wir als nicht notwendig und zielführend, da dadurch andere aktuell notwendigere Maßnahmen z.B. im Bereich der Energiegewinnung unverhältnismäßig blockiert werden.
Das Vorranggebiet S 33 grenzt in nordöstlicher Richtung direkt an ein Landschaftsschutzgebiet mit dem Sauerbach als zentrales Gewässer und mehreren schützenswerten 28a Biotopen. Die Mächtigkeit des Abbaus wird mit 10 m angegeben. Sollte ein Sandabbau in derartigen Dimensionen stattfinden, sehen wir die Gefahr, dass aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft sowohl der Sauerbach als auch die schützenswerten Biotope zumindest zeitweise trockenfallen werden. Damit sind besonders Amphibien und andere Tierarten, aber auch Pflanzen, an bzw. im Sauerbach als auch in den Biotopen massiv gefährdet.
Laut einem von UN-Experten erarbeiteten Plan sollen mindestens 30 Prozent der Erdoberfläche bis zum Jahr 2030 unter Naturschutz gestellt werden. Auf diese Weise solle dafür gesorgt werden, dass das Aussterben von Arten sowie die zunehmende Zerstörung von Ökosystemen gebremst werden, heißt es in dem am Montag in New York veröffentlichten Konzept. Für mindestens zehn Prozent der Erdoberfläche, die für den Erhalt der Artenvielfalt besonders wichtig sind, sollen demnach besonders strikte Schutzvorkehrungen gelten. Der Plan soll im kommenden Oktober von Regierungsvertretern aus fast 200 Ländern bei einer UN-Biodiversitätskonferenz im chinesischen Kunming geprüft werden.
Der Sandabbau im Vorranggebiet S 33 bis in unmittelbare Nähe zu 28a Biotopen würde dieses erklärte Ziel massiv konterkarieren.
Das Vorranggebiet S 35 liegt westlich der Ortschaft Boltersen und reicht unmittelbar bis an die Ortslage heran. Einen zukünftig möglichen Bodenabbau in der Hauptwindrichtung zum Ort ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Der Betrieb ist mit starken Lärmemissionen verbunden, der Wind wird den Lärm ins Dorf „tragen“. Die zu erwartende Staubbelastung birgt Gesundheitsgefährdungen für die Dorfbevölkerung von Boltersen, besonders in den ersten Jahren des Abbaus, solange die Eingrünung der Abbaufläche noch nicht dicht und hoch gewachsen ist. Eine Entwertung der Grundstücke ist zu erwarten! Der LKW-Verkehr zur und von der Grube muss in jedem Fall durch Rullstorf oder Boltersen fahren, was wiederum eine unzumutbare Lärm- und Staubbelastung für die Bürger mit sich bringt! In Notfallsituationen könnten Lkw die direkt nebenan auf die K39 ausrückende Feuerwehr behindern und den Einsatz verlangsamen. Es ist zu befürchten, dass der B-Plan „Feuerwehr Boltersen“ in der RROP noch nicht berücksichtigt wurde. Durch die von Rullstorf nach Boltersen stark ansteigende Straße ist beim Überholen langsamer Fahrzeuge auf der K39 der Gegenverkehr ohnehin schwer einsehbar. Auf die K39 einfahrende Lkw würden diese Gefahrenzone noch weiter verschärfen. Hinzu kommt ein häufiger Wildwechsel. All diese Faktoren führen schlussendlich dazu, dass das Vorranggebiet S 33 in der vorliegenden Ausdehnung und Lage nicht tragbar ist! Das Vorranggebiet S 33 ist daher ganz aus dem Entwurf des RROP 2025 zu streichen, mindestens aber in östliche Richtung stark zu verkleinern!
Generell ist auch festzustellen, dass sich in der Gemarkung Rullstorf und in den angrenzenden Gemarkungen (Sülbeck, Nutzfelde) bereits jetzt schon viele Sandabbaugruben befinden. Deren hohe Anzahl ist für die Bürger aber auch Erholungssuchende aus anderen Regionen eine hohe Belastung und mindert die touristische Qualität unserer Region. Eine weitere Ausweisung von Sandabbaustätten wäre für alle eine Zumutung!
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