Straßen- und Grünstreifenpflege (Sommerhalbjahr)

Von GemeindeRullstorf|Juni 13, 2023|Allgemein

Hätten Sie’s gewusst?

Die Samtgemeinde Scharnebeck hat schon 1975 die ihr obliegende Straßenreinigungspflicht auf die Anlieger übertragen. Somit sind Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte bebauter und unbebauter Grundstücke, die an die Straßen grenzen, für die Reinigung der Straßen (und angrenzenden Grünstreifen) zuständig.

  • Welche Ausnahmen gibt es?
  • Was ist wann und in welchen Zeiträumen zu tun?
  • Sollte ich bei Starkregen vorsorgen?

All das ist in Satzungen geregelt. Wir haben für euch/Sie alles in einem Infoblatt zur Straßen- und Grünstreifenpflege im Sommerhalbjahr zusammengestellt.