Wie funktionieren Politik und Verwaltung in einer kleinen Gemeinde wie Rullstorf?
Das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung
Im Grundgesetz (GG Art. 28 Abs. 2) und in den meisten Landesverfassungen ist das Recht der Kommunen in Deutschland verankert, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln. In Niedersachsen wird dieses Recht durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geschützt.
Dieses Prinzip heißt kommunale Selbstverwaltung. Gemeinden können ihre Angelegenheiten eigenständig regeln, solange sie im Rahmen der Gesetze handeln. Das gewährleistet staatliche Dezentralisierung und stellt einen wichtigen Eckpfeiler der Demokratie in Deutschland und Europa dar.
Die Bürgerinnen und Bürger haben vielfältige Möglichkeiten, sich in die Gemeindepolitik einzubringen – sei es durch Wahlen, Bürgerinitiativen oder direkte Gespräche mit den Gemeinderäten.
Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger den Rat der Gemeinde. In Rullstorf sind die 11 gewählten Gemeindevertreter (Ratsmitglieder) ehrenamtlich tätig. In Gemeinden mit weniger als 8.000 Einwohnern ist auch der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin Mitglied des Gemeinderats, ebenfalls ehrenamtlich. Der Gemeinderat beschließt über grundsätzliche Angelegenheiten wie Haushaltsplanung, Bauvorhaben, Schulen, Kita, öffentliche Einrichtungen und kontrolliert die Verwaltung.
Die Verwaltung setzt die Beschlüsse des Rates um und kümmert sich um den reibungslosen Ablauf des täglichen Gemeindebetriebs. An der Spitze der Gemeindeverwaltung steht der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin. Sie vertreten die Gemeinde nach außen und sind Vorsitzende des Verwaltungsausschusses.
Der Verwaltungsausschuss (VA) überwacht die laufenden Verwaltungsgeschäfte und bereitet wichtige Entscheidungen vor, die der Rat dann trifft. Dem Verwaltungsausschuss gehören neben Bürgermeister/Bürgermeisterin als Vorsitzenden auch einige Ratsmitglieder an, die nach dem Verhältnis der politischen Kräfte im Gemeinderat bestimmt werden.
Neben dem Verwaltungsausschuss gibt es Fachausschüsse, die sich spezialisiert mit den wichtigsten Themen befassen. In Rullstorf gibt es einen Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss (KSA) und einen Bau-, Wege- und Umweltausschuss (BWUA).
Auf einer extra Seite finden Sie konkrete Infos zu Parteien, Zusammensetzung von Gemeinderat und Ausschüssen in Rullstorf. Über diese Seite gelangen Sie auch zum Ratsinformationssystem, dem Sie Sitzungstermine und Ergebnisse (falls öffentlich) einsehen können.
Wahrnehmung übergeordneter Aufgaben
Nicht alles können kleine Gemeinden selbst organisieren. Übergeordnete Aufgaben wie u. a. Verkehr oder Abfallentsorgung werden in Niedersachsen durch Samtgemeinden und Kreise geregelt.
Die Gemeinde Rullstorf ist Mitglied der Samtgemeinde Scharnebeck und liegt im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Lüneburg.
Samtgemeinde Scharnebeck
Hier finden Sie alle wichtigen Ansprechpartne*innen in der Samtgemeinde, alphabetisch gegliedert nach Ihren möglichen Anliegen. Die Samtgemeinde ist für alle Mitgliedsgemeinden zuständig unter anderem für:
- Einwohnerangelegenheiten (Ausweise, Urkunden, Standesamt)
- Fundbüro
- Gewerbeangelegenheiten
- Flächennutzung, Baugebiete (Samtgemeinde)
- Ordnung
- Steuern & Finanzen
- Schulen
- Wahlen
- Flüchtlingsmanagement
- Klimaschutzmanagement
- Katastrophenschutz (siehe auch Landkreis)
- Dörferbus
- Tourismus (Samtgemeinde)
Landkreis Lüneburg
Für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis gibt die Übersicht über die Angebote des Landkreises Lüneburg eine erste Orientierung zu Anliegen und entsprechenden Zuständigkeiten. Kreisangelegenheiten sind unter anderem:
- Raumordnung im Landkreis
- Erneuerbare Energien
- Bauen (Bauvoranfragen, Bauanträge etc.)
- Verkehr, Mobilität, Elbfähren, Bus, Bahn
- Tourismus (Landkreis)
- Straßenbau, Betriebshof in Scharnebeck
- Veterinäramt
- Bevölkerungsschutz