Tierseuchenrechliche Allgemeinverfügung
Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest
Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel hat der Landkreis Lüneburg angeordnet:
Sämtliches im Landkreis Lüneburg gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren ist ab sofort ausschließlich
- in geschlossenen Ställen oder
- unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Einbringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.
- Die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten wird untersagt.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung, am 02.11.2025, in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung.
Vollständige Informationen siehe → Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung: Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest (Landkreis Lüneburg, 30.10.2025)




